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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.01.2015
- 7 L 31/15 -
Kein Rechtsanspruch auf Beförderung mit "E-Scooter" in Bussen
Beförderung von Elektromobilen in Linienbussen birgt erhebliche Gefahren sowohl für Benutzer der Elektromobile als auch für übrige Fahrgäste
Bürger, die sich aufgrund körperlicher Einschränkungen mit einem Elektromobil (sogenannte "E-Scooter") fortbewegen, haben keinen generellen Rechtsanspruch darauf, mit ihrem Elektromobil in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert zu werden. Dies entschied das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls hatte geltend gemacht, ohne die begehrte
Beförderung des Antragstellers wäre auch in einem Rollstuhl möglich
Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich eine summarische Überprüfung vorzunehmen hatte, jedoch nicht. Eine aktuelle Untersuchung habe ergeben, dass eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online
- Behinderter, der sich nicht mehr aus eigener Kraft im Nahbereich seiner Wohnung fortbewegen kann, hat Anspruch auf Elektrorollstuhl
(Bundessozialgericht, Urteil vom 12.08.2009
[Aktenzeichen: B 3 KR 8/08 R]) - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als des einzigen Fortbewegungsmittels im Haushalt
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 120/09])
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Dokument-Nr. 20521
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