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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.10.2016
- 11 K L 432.16 -
Hartnäckiges Falschparken rechtfertigt Fahrerlaubnisentzug
Fahrzeugnutzung durch andere Personen kein Rechtfertigungsgrund
Ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl kann eine Fahrerlaubnis schon bei einer Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilbeschluss bestätigt.
Im vorliegenden Verfahren waren zwischen Januar 2014 und Januar 2016 mit einem auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeug insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten - davon 83 Parkverstöße - begangen worden. Daraufhin entzog das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sofort vollziehbar die
Hartnäckige Missachtung von Vorschriften genügen für Fahrerlaubnisentzug
Das Verwaltungsgericht bestätigte im Eilverfahren die Entscheidung der Behörde. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ ra-online
- Hartnäckiges Falschparken kann Führerschein kosten
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.09.2012
[Aktenzeichen: VG 4 L 271.12]) - Charakterliche Eignung von 'Parksündern' zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.07.2005
[Aktenzeichen: VG 11 A 544/05])
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Dokument-Nr. 23522
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