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Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.05.1990
- 21 O 161/90 -
Kein Zurückbehaltungsrecht an Hunden
Trennung des Hundes vom Halter kann zu irreparablen Charakterveränderungen führen
An einem Hund kann kein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend gemacht werden. Denn eine Trennung des Hundes vom Halter kann zu einer irreparablen Charakterveränderung führen. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verlangte der Mann von seiner Ex-Freundin die
Anspruch auf Herausgabe
Das Landgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe gemäß § 985 BGB ein Anspruch auf
Kein Zurückbehaltungsrecht an Hunde
Zwar stelle das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2017
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (zt/NJW-RR 1991, 446/rb)
Jahrgang: 1991, Seite: 446 NJW-RR 1991, 446
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Dokument-Nr. 23634
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