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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2016
- 8 U 934/16 -
Kein Versicherungsschutz durch Vollkaskoversicherung bei Schäden durch Überfahren einer Bodenschwelle
Unfallschaden ist als nicht versicherter Betriebsschaden zu werten
Entstehen beim Überfahren einer Bodenschwelle Schäden am Fahrzeug, so besteht kein Versicherungsschutz durch die Vollkaskoversicherung. Denn in diesem Fall liegt ein nicht versicherter Betriebsschaden vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde in einer Nacht im Mai 2015 ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es auf einer kanarischen Insel mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h über eine
Landgericht weist Klage ab
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage ab. Das
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Versicherungsschutz
Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz bestehe nicht. Werde ein Fahrzeug nach seiner Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb bestimmten Risiken ausgesetzt, so handele es sich bei den daraus entstehenden Fahrzeugschäden im Zweifel um
Überfahren einer Bodenschwelle stellt Betriebsvorgang dar
Danach stelle das Befahren einer zur Verkehrsberuhigung angebrachten
Verschulden nicht Voraussetzung für Vorliegen eines Betriebsschadens
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei es für die Frage des Vorliegens ein Betriebsschadens unerheblich, ob dem Kläger wegen schlechter Straßenbeleuchtungsverhältnisse, fehlender Verkehrszeichen oder schlecht erkennbarer Farbmarkierungen auf der Fahrbahn bei Dunkelheit der Vorwurf mangelnder Sorgfalt gemacht werden könne oder nicht. Ein Verschulden sei nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines bedingungsgemäßen Versicherungsfalls.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2019
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 929 NJW-RR 2017, 929
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Dokument-Nr. 27299
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