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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.08.2020
- 2-05 O 160/20 -
Mietzahlungspflicht eines Gewerbemieters trotz coronabedingter Geschäftsschließung
Mieter muss Risiko der fehlenden Gewinnerzielung tragen
Muss ein Geschäft wegen coronabedingter Vorschriften schließen, so muss der Gewerbemieter weiterhin seine Miete zahlen. Das Risiko der fehelenden Gewinnerzielung geht zu Lasten des Mieters. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste die Inhaberin einer Brillengeschäfts in Hessen im April und Mai 2020 aufgrund behördlicher Anordnung ihr Geschäft schließen. Hintergrund dessen war die
Anspruch auf Mietzahlung trotz behördlich angeordneter Geschäftsschließung
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen stehe ein Anspruch auf die Mietzahlungen zu. Die Risikoverteilung bei coronabedingten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2020
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2020, 1252/rb)
- Freiwillige Schließung von Büroräumen aufgrund von Virus-Pandemie rechtfertigt keinen Mietzahlungsstopp
(Landgericht Mannheim, Urteil vom 09.07.2020
[Aktenzeichen: 23 O 22/20]) - Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen möglichen Wegfalls der Mietzahlungspflicht nach pandemiebedingten Lockdowns
(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 19.10.2020
[Aktenzeichen: 13 U 3078/20])
Jahrgang: 2020, Seite: 1252 GE 2020, 1252
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Dokument-Nr. 29320
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