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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 01.12.2021
- 5 L 825/21 -
Anordnung der Maskenpflicht für die Vorweihnachtszeit in Münsters Innenstadt rechtmäßig
VG Münster lehnt Eilantrag und Klage eines Rechtsanwalts ab
Die Allgemeinverfügung der Stadt Münster vom 25. November 2021, mit der die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für zahlreiche Straßen und Plätze im Stadtbezirk Mitte im Zeitraum von 10.00 bis 22.00 Uhr angeordnet wurde, ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 1. Dezember 2021 in einem Eilverfahren festgestellt.
Am 26. November 2021 hatte sich ein Rechtsanwalt aus
Innenstädtische Maskenpflicht ist als Infektionsschutz angemessen
Dem folgte das Verwaltungsgericht
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 31139
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