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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.04.2022
- 11 CS 21.2988 -
Untersagung des Führens von Fahrrädern wegen Missachtung der Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Trunkenheitsfahrt
Sturz von Fahrrad mit BAK von 1,8 Promille
Ergeht gegen ein Fahrradfahrer die Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, weil er mit einer BAK von 1,8 Promille vom Fahrrad stürzte, und missachtet er die Anordnung, kann ihm das Führen von Fahrrädern im öffentlichen Straßenraum mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im September 2020 stürzte in Bayern ein
Rechtmäßigkeit der Untersagung des Führens von Fahrrädern
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Solange der Betroffene ein zu Recht angeordnetes Eignungsgutachten nicht beibringt, dürfe die Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 8 FeV davon ausgehen, dass seine Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen feststehe und eine bedingte Eignung nicht bestehe. Zwar solle das Gutachten auch klären, ob eine Beschränkung oder Auflagen ausreichend sein können. Werde aber das Gutachten nicht beigebracht, bleibe der Behörde keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Einschränkung zu untersagen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2022
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Würzburg, Beschluss vom 16.11.2021
[Aktenzeichen: W 6 S 21.1435]
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[Aktenzeichen: 1 K 48/20.NW]) - Medizinisch-psychologisch verweigert: Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 Promille Alkohol darf Fahrradfahren verboten werden
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[Aktenzeichen: 10 A 10284/12.OVG])
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Dokument-Nr. 31872
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