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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.12.2022
- 22 ZB 21.2925 -
Nichtbeachtung von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen kann Gaststättenerlaubnis kosten
Maskenpflicht begründet geringen Grundrechtseingriff
Die Nichtbeachtung von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen kann zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen. Die Maskenpflicht begründet einen nur geringen Grundrechtseingriff. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 widerrief ein Landratsamt in Bayern eine
Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht in der Gastronomie
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ die Berufung nicht zu. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 14.10.2021
[Aktenzeichen: 5 K 21.270]
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Dokument-Nr. 32637
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