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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2023
- 9 WF 2/23 -
Gerichtliche Umgangsregelung beinhaltet kein Umgangsverbot für außerhalb der Umgangszeiten
Keine Ordnungsmittel wegen Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten
Eine gerichtliche Umgangsregelung beinhaltet nicht konkludent ein Verbot des Umgangs außerhalb der geregelten Zeiten. Kommt es zu einer Kontaktaufnahme mit dem Kind außerhalb der Umgangszeit, so kann kein Ordnungsmittel verhängt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 wurde durch das Amtsgericht Bernau der Umgang einer Kindesmutter geregelt. Nachdem die Kindesmutter außerhalb der geregelten
Keine Verhängung von Ordnungsmitteln
Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Umstand, dass gerichtliche Umgangsregelungen jeweils ausdrücklich konkrete Zeiten der Umgangsausübung bestimmen, trage noch nicht den Schluss, dass damit generell ein Verbot der
Umgangsverbot muss ausdrücklich geregelt sein
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2023
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bernau, Beschluss vom 29.11.2022
[Aktenzeichen: 6 F 254/22]
- Verhängung von Ordnungsmitteln wegen Kontakts zum Kind außerhalb geregelter Umgangszeiten setzt entsprechendes ausdrückliches Verbot voraus
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.06.2023
[Aktenzeichen: 6 WF 68/23]) - Ordnungsmittel wegen Kontaktaufnahme außerhalb festgelegter Umgangszeiten setzt entsprechendes Verbot voraus
(Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19.10.2021
[Aktenzeichen: 6 WF 202/21])
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Dokument-Nr. 33179
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