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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2024
- OVG 3 S 103/24 -
Landtagswahl Brandenburg: Kein Anspruch des FDP-Spitzenkandidaten auf Teilnahme an der Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck"
FDP ist nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten zu der Sendung "rbb 24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" am 17. September 2024 einzuladen.
Nach dem der Sendung zugrunde liegenden redaktionellen Konzept dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien an der Sendung teilnehmen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der
OVG: Recht auf Chancengleichheit ist nicht verletzt
Die redaktionelle Gestaltung der Sendung ist von der Rundfunkfreiheit des
FDP wird in der Vorwahlberichterstattung angemessen berücksichtigt
Der Landesverband der
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34385
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