Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 16.04.2008
- 11 L 307/08 -
"Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten
Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbraucherschutz
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt. Sie betrifft das "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung.
Die Antragstellerin - ein Telekommunikationsunternehmen - ruft im Auftrag von Kunden mit Telefoncomputern bei Verbrauchern an und teilt über Bandansagen mit, dass der Angerufene einen Preis gewonnen habe.
Nach Tastendruck wird kostenpflichtige 0900er-Verbindung aufgebaut
Um Näheres zu erfahren, solle er eine Taste oder eine Tastenkombination drücken, um die Verbindung zu einem Mehrwertdienst unter einer 0900-Nummer herzustellen. Nach dem Tastendruck wird das Gespräch an diese kostenpflichtige Nummer weitergeleitet.
Bei der
Bundesnetzagentur untersagte Tastendruckmodell
Die
Das Unternehmen hat gegen diese Entscheidung Widerspruch bei der
VG Köln bestätigt im Eilverfahren das Verbot des Tastendrucksmodells
Diesen Eilantrag lehnte das Gericht jedoch ab. Zum Schutz des Verbrauchers sei es nötig, dass das Verbot sofort gilt, entschieden die Richter. Die Weiterleitung per Tastendruck verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder umgehe Vorschriften dieser Gesetze. Gerade bei der Weiterleitung von Anrufen zu Mehrwertdienstenummern sei ein besonderer Schutz des Verbrauchers geboten.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 18.04.2008
- BGH verbietet irreführende Werbung mit 0190er-Rufnummern für angebliche Gewinne
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2005
[Aktenzeichen: I ZR 279/02]) - Keine Haftung für Verbindungen zu 0190-Rufnummern bei vorhandener Sperrvorrichtung
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.04.2004
[Aktenzeichen: 1 U 235/03])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5932
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5932
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.