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Verwaltungsgericht Stuttgart, Vergleich vom 06.12.2010
- 13 K 4188/10 -
"Stuttgart 21": Streit um Auflagen zur Luftreinhaltung im Planfeststellungsbeschluss durch Vergleich beendet
DB Netz AG verpflichtet sich zur Einsetzung von Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen mit Rußpartikelfilter
Das Eilverfahren, mit dem ein Stuttgarter Bürger erreichen wollte, dass das Eisenbahnbundesamt die Auflagen zur Vermeidung und Minderung von Staub- und Rußpartikelemissionen im Planfeststellungsbeschluss „Stuttgart 21“ gegenüber der DB Netz AG vollzieht, haben die Beteiligten einem vom Verwaltungsgericht Stuttgart vorgeschlagenen Vergleich zugestimmt.
In dem abgeschlossenen
Eisenbahnbundesamt verpflichtet sich, Einhaltung der Verpflichtungen der DB Netz AG zu überwachen und zu dokumentieren
Die DB Netz AG verpflichtet sich weiter, die Einhaltung dieser Zusage im Rahmen ihrer eigenen Bauüberwachung zu kontrollieren und von den beauftragten Unternehmen entsprechende Nachweise zu verlangen. Diese Verpflichtungen sind von der DB Netz AG bei allen noch nicht begonnenen Baumaßnahmen von Anfang an und bei bereits begonnenen Baumaßnahmen spätestens ab dem 1. Februar 2011 einzuhalten. Das Eisenbahnbundesamt verpflichtet sich seinerseits, die Einhaltung der Verpflichtungen der DB Netz AG im Rahmen seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- VGH Baden-Württemberg erlaubt Demonstration gegen Stuttgart 21 vor Hauptbahnhof - trotz Verkehrsbeeinträchtigungen
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2010
[Aktenzeichen: 1 S 2493/10]) - VG Stuttgart untersagt Demonstration gegen "Stuttgart 21" vor dem Hauptbahnhof (Arnulf-Klett-Platz) aus Gründen der Verkehrsbeeinträchtigung
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 28.10.2010
[Aktenzeichen: 5 K 4417/10]) - Stuttgart 21: Eilverfahren wegen Baumfällarbeiten im mittleren Schlossgarten beendet
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2010
[Aktenzeichen: 13 K 3749/10]) - "Stuttgart 21": Erbe des Architekten unterliegt im Urheberrechtsstreit gegen die Deutsche Bahn AG
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 06.10.2010
[Aktenzeichen: 4 U 106/10]) - Urheberrechtsstreit im Bahn-Projekt „Stuttgart 21“ – Umbau des Bahnhofs zulässig
(Landgericht Stuttgart, Urteil vom 20.05.2010
[Aktenzeichen: 17 O 42/2010]) - Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.05.2008
[Aktenzeichen: BVerwG 9 B 34.07]) - Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss "Stuttgart 21" erfolglos
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2006
[Aktenzeichen: 5 S 596/05, 5 S 847/05, 5 S 848/05])
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Dokument-Nr. 10692
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