Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Gießen, Gerichtsbescheid vom 16.03.2022
- 4 K 3718/21.GI -
Verwaltungsgericht Gießen weist Klage unbekannter weiblicher Person ab
Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen mangels Namensnennung der Klägerin unzulässig
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage einer unbekannten weiblichen Person 1 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Räumung einer Baumhaussiedlung im Dannenröder Forst als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin hielt sich am Morgen des 26. November 2020 in einem
Namensangabe für ordnungsgemäße Klageerhebung erforderlich
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, es fehle an einer ordnungsgemäßen
Privates Geheimhaltungsinteresse mit Blick auf laufendes Strafverfahren nicht schutzwürdig
Ein etwaiges privates Interesse der Klägerin, ihre Identität – auch im Hinblick auf das derzeit stattfindende strafrechtliche Berufungsverfahren vor dem Landgericht Gießen – nicht preiszugeben, stelle kein schutzwürdiges
Berufung auf Art. 8 GG begründet zudem Notwendigkeit einer Überprüfung
Die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit der von der Klägerin erhobenen Klage sei ohne Kenntnis ihrer Identität und insbesondere auch ihrer Staatsangehörigkeit nicht möglich, weil sich die Klägerin auf die
Die Entscheidung (Gerichtsbescheid vom 16. März 2022, Az.: 4 K 3718/21.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats mündliche Verhandlung beantragen oder als Rechtmittel die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/cc)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31557
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung31557
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.