Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 22.01.2013
- T-225/06 RENV, T-255/06 RENV, T-257/06 RENV und T-309/06 RENV -
Tschechische Brauerei Budìjovický Budvar unterliegt im Streit um die Markeneintragung "BUD" für Bier
Kennzeichen muss gemäß Verordnung über die Gemeinschaftsmarke von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung sein
Die Eintragung der von Anheuser-Busch beantragten Gemeinschaftsmarke "BUD" für Bier ist zulässig, da die Ursprungsbezeichnung "Bud" in Frankreich und in Österreich nicht in bedeutsamer Weise benutzt wird. Die Verordnung über die Gemeinschaftsmarke* sieht vor, dass der Inhaber eines im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke widersprechen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen 1996 und 2000 meldete die amerikanische
Tschechische Brauerei machte geschützte Ursprungsbezeichnung "Bud" geltend
Die tschechische
HABM: Nachweise tschechischer Brauerei unzureichend
Das HABM wies die
Nur geschütze geografische Bezeichnung mit hinreichender Bedeutung kann einer Eintragung entgegenstehen
Budìjovický Budvar erhob Klage beim Gericht, das mit einem ersten Urteil die Entscheidungen des HABM über die Zurückweisung der
Fehlender Nachweis für Benutzung eines älteren Kennzeichenrechts von mehr als örtlicher Bedeutung
Das Gericht stellt daraufhin zunächst fest, dass Budìjovický Budvar in der Rechtssache T-309/06 RENV vor dem HABM nichts vorgelegt hat, das dem
Lieferungen beschränken sich auf höchstens drei Städte in Frankreich
In den übrigen Rechtssachen weist das Gericht darauf hin, dass die tschechische
Umsatz aus Verkäufen deutet auf sehr niedrige Verkaufszahlen hin
Das Gericht weist ferner darauf hin, dass die von Budìjovický Budvar zum
Erläuterungen
* - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) in geänderter Fassung (ersetzt durch die Verordnung [EG] Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke [ABl. L 78, S. 1]).
** - Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung vom 31. Oktober 1958, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 und geändert am 28. September 1979 (United Nations Treaty Series, Bd. 828, Nr. 13172, S. 205).
*** - Der am 11. Juni 1976 zwischen Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik geschlossene Vertrag über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Bezeichnungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse sowie das bilaterale Übereinkommen zur Durchführung dieses Vertrags.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2013
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online
- Tschechische Brauerei Budìjovický Budvar unterliegt im Streit um die Markeneintragung "BUD" für Bier
(Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 22.01.2013
[Aktenzeichen: T-225/06 RENV, T-255/06 RENV, T-257/06 RENV und T-309/06 RENV]) - EuGH: Eintragung des Zeichens BUD als Gemeinschaftsmarke muss neu verhandelt werden
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 30.03.2011
[Aktenzeichen: C-96/09 P])
Jahrgang: 2013, Seite: 331 GRUR-RR 2013, 331
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15073
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15073
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.