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Landgericht Görlitz, Urteil vom 12.04.2016
- 1 O 237/15 -
Anspruch auf Schadensersatz wegen versagter Genehmigung der Errichtung einer Photovoltaikanlage
Beklagte Stadt hat Ermessen fehlerhaft ausgeübt
Versagt die zuständige Behörde ermessensfehlerhaft die Genehmigung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes und entsteht dem Grundstückseigentümer dadurch ein Schaden, da zwischenzeitlich das EEG derart geändert wurde, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Photovoltaikanlage unmöglich ist, so kann der Grundstückseigentümer den entgangenen Gewinn als Schaden geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Görlitz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Grundstückseigentümer im Juni 2010 unter bestimmten Auflagen die Errichtung einer
Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung
Das Landgericht Görlitz entschied zu Gunsten des klägerischen Grundstückseigentümers. Ihm habe nach § 839 Abs. 1 BGB und Art. 34 GG dem Grunde nach ein Anspruch auf
Beachtung des Ermessensspielraums der Stadt
Es sei zu beachten gewesen, so das Landgericht, dass
Keine Versagung der Genehmigung bei fehlerfreier Ermessensausübung
Nach Ansicht des Landgerichts habe die Beklagte bei fehlerfreier Ermessensausübung die ursprünglich beantragte
Keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmalswerts durch Photovoltaikanlage
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmalwerts durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2016
Quelle: Landgericht Görlitz, ra-online (vt/rb)
- Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes: Stadt darf Installation sichtbarer Solarpaneele auf Hausdach untersagen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.02.2011
[Aktenzeichen: 8 A 11111/10.OVG]) - VG Berlin: Errichtung einer Solaranlage auf denkmalgeschütztem Haus zulässig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.09.2010
[Aktenzeichen: VG 16 K 26.10])
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Dokument-Nr. 22662
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