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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 05.04.1990
- 7 O 261/89 -
Angezündete Kerzenpyramide im Wohnzimmer vergessen: Versicherung muss Brandschaden regulieren
Nur bei subjektiv grob fahrlässigem Verhalten des Geschädigten kann Versicherung Zahlung verweigern
Wer sein Wohnzimmer mit der Absicht verlässt, nach kurzer Zeit zurück zu kehren und dabei brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt, hat im Falle eines Brandes Anspruch auf Schadensersatz durch eine entsprechende Versicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal hervor.
Im vorliegenden Fall kam es zu einem Brand, nachdem ein Mann eine Kerzenpyramide
Keine grobe Fahrlässigkeit des Klägers
Das Gericht stellte fest, dass die
Zahlungsverweigerung nur bei subjektiv grob fahrlässigem Verhalten gerechtfertigt
Dem Kläger konnte lediglich objektiv grob fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden. Als objektiv grob fahrlässig wurde in der Rechtsprechung das Einnehmen des Essens in der Küche gewertet, während ein
Somit bestehe nach Auffassung des Gerichts kein Grund, dem Kläger seinen Anspruch auf Schadensersatz nicht zuzusprechen. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Wuppertal (vt/st)
- Weihnachtspyramide bleibt kurzfristig unbeaufsichtigt – Plötzlicher Brand ist nicht als grobe Fahrlässigkeit zu werten
(Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 26.10.2007
[Aktenzeichen: 38 C 377/06]) - 6-jähriges Kind kann nicht auf brennende Kerzen einer Weihnachtspyramide aufpassen
(Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Urteil vom 17.06.2002
[Aktenzeichen: 6 C 566/01])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2000, Seite: 512 r+s 2000, 512 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1990, Seite: 1396 VersR 1990, 1396 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 1991, Seite: 67 zfs 1991, 67
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Dokument-Nr. 12678
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