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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.08.1995
- 9 U 10/95 -
Ortsüblicher Laubfall von Nachbarsgrundstück begründet weder Anspruch auf Entfernung der Bäume noch auf Zahlung einer Entschädigung
Herbstlicher Laubfall ist hinzunehmende Kehrseite des Wohnens im begrünten Gebiet
Fühlt sich der Eigentümer eines parkähnlichen Grundstücks vom ortsüblichen, herbstlichen Laubfall vom Nachbarsgrundstück gestört, so steht ihm weder ein Anspruch auf Beseitigung der Laubbäume noch auf Zahlung einer Entschädigung zu. Vielmehr muss der Laubfall als Kehrseite des privilegierten Wohnens in einem begrünten Gebiet hingenommen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines ca. 3.000 qm großen, parkähnlichen Grundstücks beklagten sich über den herbstlichen
Kein Anspruch auf Beseitigung der Bäume aufgrund fehlender Eigentumsbeeinträchtigung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Kläger zurück. Ihnen stehe zunächst kein Anspruch auf
Vorliegen einer unwesentlichen oder als ortsüblich zu wertende Beeinträchtigung
Selbst bei Annahme einer
Kein Anspruch auf Entschädigung aufgrund Beseitigung des Laubs
Das Oberlandesgericht verneinte zudem einen Anspruch auf Zahlung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJWE-MietR 1996, 2/rb)
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.11.1994
[Aktenzeichen: 13 O 639/93]
Jahrgang: 1996, Seite: 2 NJWE-MietR 1996, 2
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Dokument-Nr. 25096
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