Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.1997
- 1 U 75/95 -
Kommune trifft keine Pflicht zur ständigen Laubbeseitigung
Verkehrssicherungspflicht umfasst lediglich nicht zu erkennende Gefahren
Der Verkehrssicherungspflichtige muss Straßen und Wege nicht völlig gefahrlos halten. Es sind nur solche Gefahren zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, die für einen sorgfältigen Fußgänger nicht erkennbar sind. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Klägerin von der Kommune Schmerzensgeld wegen einer Sturzverletzung, die sie sich auf einem Verbindungsweg zwischen zwei Straßen zugezogen hatte. Der Weg war am Unfalltag mit
Jede Gefahr ausschließende Verkehrssicherung nicht möglich
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied gegen die Klägerin. Eine Verletzung der
Geländer bot ausreichend Schutz
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts bot das vorhandene Geländer für die
Rutschgefahr durch nasses Laub offenkundig
Das Herabfallen von
Es besteht lediglich die Pflicht des Verkehrssicherungspflichtigen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/MDR 1997, 841/rb)
- Grundstückseigentümer haftet nicht für Sturz wegen feuchtem Laub auf Gehweg
(Landgericht Coburg, Urteil vom 22.02.2008
[Aktenzeichen: 14 O 742/07]) - Keine Pflicht des Landes Berlin zur Beseitigung von Laub auf Gehwegen
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.10.2005
[Aktenzeichen: 9 U 134/04]) - Keine morgendliche Pflicht zur Beseitigung von nassem Laub auf dem Gehweg
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.05.1994
[Aktenzeichen: 2/23 O 368/93])
Jahrgang: 1997, Seite: 841 MDR 1997, 841
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14434
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14434
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.