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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.09.2012
- I-22 W 58/12 -
900,- EUR Streitwert für ein Unterlassungsbegehren wegen einer unberechtigten Nutzung eines Fotos bei einer privaten eBay-Versteigerung
Streitwert von 6.000 € nicht angemessen
Wird für eine private eBay-Versteigerung ein Foto unberechtigt genutzt, so bemisst sich der Streitwert des Unterlassungsanspruchs auf 900 €. Grundlage dessen ist der vom Rechteinhaber des Fotos angegebene Lizenzschaden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall benutzte jemand für eine
Streitwert von 6.000 € nicht angemessen
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten des Verkäufers. In den Fällen, in denen es um die Verhinderung der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner
Lizenzschaden als Grundlage für die Streitwertbemessung
Das Oberlandesgericht Hamm schloss sich der Auffassung des OLG Braunschweigs an. Danach sei Grundlage für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bochum, Beschluss vom 05.06.2012
[Aktenzeichen: I-8 O 246/12]
Jahrgang: 2012, Seite: 814 CR 2012, 814 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 39 GRUR-RR 2013, 39 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2013, Seite: 64 K&R 2013, 64 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 51 MMR 2013, 51 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 418 NJW-RR 2013, 418
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Dokument-Nr. 15077
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