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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.06.2010
- L 6 AL 13/08 -
Entlassung wegen Trunkenheit am Steuer: Sperrfrist bei Arbeitslosengeld für Taxifahrer gerechtfertigt
Arbeitslosigkeit durch Trunkenheitsfahrt grob fahrlässig herbeigeführt
Verliert ein Berufskraftfahrer wegen Alkohols am Steuer seine Fahrerlaubnis und wird deshalb arbeitslos, so rechtfertigt dies eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Das gilt auch bei einer Trunkenheitsfahrt außerhalb der Arbeitszeit. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde einem
Taxifahrer hält Kündigung für ungerechtfertigt
Dem widersprach der arbeitslose Mann. Er verwies darauf, dass keine verhaltensbedingte, sondern vielmehr eine betriebsbedingte
Kein unverhältnismäßiger Eingriff in private Lebensgestaltung
Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts bestätigten hingegen die Auffassung der Bundesagentur für Arbeit. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2010
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 10456
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