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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.04.2011
- 6 Sa 2558/10 -
LAG Berlin-Brandenburg erklärt fristlose Kündigung eines BVG-Busfahrers wegen grober Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme auf seine Arbeitgeberin für zulässig
Busfahrer beklagte "menschenunwürdige" Arbeitsbedingungen bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines Busfahrers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wegen grober Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme auf seine Arbeitgeberin für wirksam erklärt.
Im zugrunde liegenden Fall war der
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz neuneinhalbjähriger Beschäftigungsdauer nicht mehr zumutbar
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hat der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Bedrohung und Beleidigung gegenüber Kollegen – Fristlose Kündigung gerechtfertigt
(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.10.2009
[Aktenzeichen: 3 Sa 224/09]) - LAG Hessen: Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Zuständen "wie im Dritten Reich" zulässig
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2010
[Aktenzeichen: 3 Sa 243/10]) - Beleidigung von Vorgesetzten auf der Weihnachtsfeier kann zur Kündigung führen
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 30.06.2004
[Aktenzeichen: 18 Sa 836/04])
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Dokument-Nr. 11760
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