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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.06.2011
- VIII ZR 139/09 -
Rücktritt vom Kaufvertrag bei fehlerhaftem Fahrverhalten eines Neufahrzeugs trotz mehrerer Reparaturversuche möglich
BGH zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf
Der Käufer eines Neuwagens kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung die Ursache des fehlerhaften Fahrverhaltens des Fahrzeugs trotz mehrerer Reparaturversuche des Verkäufers nicht ermittelt wurde. An der Erheblichkeit des Mangels ändert sich auch dann nichts, wenn im Verlauf des Rechtsstreits die Ursache des Mangels und die mit verhältnismäßig geringem Aufwand zu bewerkstelligende Möglichkeit seiner Behebung festgestellt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall kaufte der Kläger im September 2003 vom Beklagten ein Neufahrzeug Mazda M 6 Kombi für 25.860 Euro. Nach Auslieferung des Fahrzeugs rügte der Kläger eine Vielzahl von Mängeln, die zu einer Reihe von Werkstattaufenthalten führten. Mit Schreiben vom 23. November 2005 trat der Kläger vom
Rostanhaftungen und Fehler an der Achseinstellung – Landgericht gibt Klage statt
Das Landgericht Neubrandenburg hat der Klage nach Abzug einer Nutzungsentschädigung überwiegend stattgegeben, nachdem durch ein im Prozess eingeholtes Sachverständigengutachten Rostanhaftungen im Bereich am Fahrzeugunterboden befindlichen Fahrgestells sowie Fehler an der vorderen Achseinstellung festgestellt worden waren.
Keine Berechtigung zum Rücktritt vom Kaufvertrag – Oberlandesgericht weist Klage ab
Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen. Es hat zur Begründung ausgeführt, dass – anders als die Rostanhaftungen am Unterboden – die Fehler an der vorderen Achseinstellung zwar einen
Für möglichen Rücktritt vom Kaufvertrag ist Mangelzustand zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung entscheidend
Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass für die Beurteilung der Frage, ob ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- BGH zur Sachmängelhaftung beim Kauf und Vertragsrücktritt
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.03.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 310/08]) - Oberlandesgericht Karlsruhe stärkt Rechte des Autokäufers bei Mängeln
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2008
[Aktenzeichen: 8 U 34/08]) - Störende Fahrgeräusche berechtigen zur Rückgabe eines Luxusautos
(Landgericht Coburg, Urteil vom 18.11.2008
[Aktenzeichen: 22 O 513/07])
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Dokument-Nr. 11805
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