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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.06.2011
- 7 U 6/11 -
OLG Schleswig-Holstein: Gemeinde haftet nicht immer für Schlaglöcher am Straßenrand
Motorrollerfahrer muss bei erkennbar schlechtem Straßenzustand mit Gefahren rechnen
Nicht bei jedem Verkehrsunfall aufgrund eines Schlaglochs in der Straße haftet der für die Straße zuständige Bauträger. Bei erkennbar deutlich schlechten Straßenverhältnissen muss sich der Nutzer der Verkehrswege auf die Gegebenheiten einstellen und mit entsprechenden Gefahren rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Im zugrunde liegenden Fall führ der Kläger im Sommer 2008 mit seinem Motorroller auf der Kreisstraße 110 im Kreis Bad Segeberg. Die Kreisstraße ist eine ländliche circa 4 m breite
Motorrollerfahrer hätte sich auf erkennbar schlechte Straßenverhältnisse einstellen müssen
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein wies die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Kreis Bad Segeberg als unberechtigt zurück. Der Umfang der Verkehrssicherungspflichten betreffend die Unterhaltung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2011
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online
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Dokument-Nr. 11896
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