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Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.04.2004
- VIII ZR 167/03 -
Vermieter kann Kosten für Dachrinnenreinigung bei regelmäßig notwendiger Reinigung als sonstige Betriebskosten auf Mieter umlegen
Umlage ist möglich, wenn hoher Baumbestand in der direkten Umgebung des Gebäudes eine regelmäßige Reinigung notwendig macht
Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Damit eine Umlage dieser Kosten auf die Mieter möglich ist, müssen die Betriebskosten im Mietvertrag genau benannt werden und dürfen nicht "einfach so" über die Betriebskostenabrechnung vom Mieter eingefordert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Umlagefähigkeit von
Kosten müssen als Betriebskosten und nicht als Instandsetzungskosten gelten
Der Fall wurde schließlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. In dem ergangenen Urteil hieß es, dass die
Betriebskosten müssen im Einzelnen genau vereinbart worden sein
Gleichwohl habe der
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II. BVO § 27 Anlage 3 Nr. 17
a) Kosten einer Dachrinnenreinigung können als sonstige Betriebskosten nach Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 II. BV a.F. (jetzt: § 2 BetrKV ) auf den Mieter umgelegt werden.
b) Sonstige Betriebskosten i.S. v. Nr.17 der Anlage 3 zu § 27 II BV. a.F. (jetzt: § 2 BetrKV ) sind nur dann umlagefähig, wenn die Umlegung der im einzelnen bestimmten Kosten mit dem Mieter vereinbart worden ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2012
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof (vt/st)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 04.04.2003
[Aktenzeichen: 65 S 396/02] - Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 24.09.2002
[Aktenzeichen: 8 C 120/02]
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Jahrgang: 2004, Seite: 2211 DB 2004, 2211 | Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW)
Jahrgang: 2004, Seite: 188 DWW 2004, 188 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2004, Seite: 613 GE 2004, 613 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2004, Seite: 932 MDR 2004, 932 | Zeitschrift: Mietrecht kompakt (MK)
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Jahrgang: 2004, Seite: 430 ZMR 2004, 430
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Dokument-Nr. 13449
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