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Landgericht Berlin, Urteil vom 13.08.2012
- 33 O 434/11 -
Facebook-Postings: Herabsetzende Internet-Äußerungen bei bewusst bösartig überspitzter Kritik als Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu werten
Herabsetzende Internet-Äußerungen über Big Brother-Teilnehmerin / Rapper Bushido muss 8.000 Euro Entschädigung zahlen
Das Landgericht Berlin hat den Rapper Bushido wegen abfälliger Äußerungen über die Teilnehmerin eines TV-Container-Programms auf seinen Facebook-, Twitter- und MySpace-Seiten zur Zahlung einer Entschädigung von 8.000 Euro verurteilt.
Die Richterin des Landgerichts Berlin wertete die Äußerungen als Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch bewusst bösartig überspitzte Kritik. Bei der Würdigung der Äußerungen in den Urteilsgründen hob sie hervor, Äußerungen von Rappern wie dem Beklagten würden "mit ihrer teilweise unsachlichen und überzogenen Tendenz vom verständigen Durchschnittsbürger nicht für bare Münze genommen". Andererseits habe sich die Klägerin durch die Teilnahme am Containerleben im Fernsehprogramm gezielt der Öffentlichkeit ausgeliefert und sich in eine deprivatisierte Situation begeben.
Beenden des Rechtsstreit durch Vergleich nicht möglich
Die Klägerin hatte im Prozess eine Geldentschädigung von mindestens 100.000 Euro verlangt. Der Versuch der Parteien, den Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden, war fehlgeschlagen. Wegen einer weiteren Vertragsstrafenforderung in Höhe von 20.000 Euro wies das Landgericht die Klage ab.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2012
Quelle: Kammergericht/ra-online
- Keine Schmähkritik: Henryk M. Broder obsiegt im sog. Antisemitismus-Streit
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[Aktenzeichen: 308 O 175/08, 310 O 155/08])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 48 ZD 2013, 48
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Dokument-Nr. 14037
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