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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2012
- L 15 U 270/12 -
Sturz beim Gassigehen während dienstlichen Telefonats von Unfallversicherung umfasst
Landessozialgericht NRW erkennt Arbeitsunfall an
Führt ein Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft eine private Tätigkeit aus und kommt es infolge eines dienstlichen Telefonats zu einem Sturz, so stellt dieser Vorfall ein Arbeitsunfall dar und ist daher vom Unfallschutz umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts NRW hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging eine Altenpflegerin im Januar 2010 am Vormittag mit ihrem Hund während der
Versicherungsschutz bestand
Das Landessozialgericht NRW entschied gegen den Beklagten. Der Vorfall sei als ein
Ansicht des Beklagten nicht sachgerecht
Zwar habe der Beklagte zu Recht festgestellt, so das Landessozialgericht weiter, dass es im Wesen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2013
Quelle: Landessozialgericht NRW, ra-online (vt/rb)
- Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 10.04.2012
[Aktenzeichen: S 6 U 309/11]
- Armbruch während Raucherpause kein Arbeitsunfall
(Sozialgericht Berlin , Urteil vom 23.01.2013
[Aktenzeichen: S 68 U 577/12]) - Sturz vor der Dusche auf der Dienststelle kann Arbeitsunfall darstellen
(Sozialgericht Speyer, Urteil vom 24.01.2012
[Aktenzeichen: S 15 U 40/10]) - Sich-Verschlucken beim Eisessen stellt keinen Arbeitsunfall dar
(Sozialgericht Berlin, Gerichtsbescheid vom 21.10.2011
[Aktenzeichen: S 98 U 178/10])
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Dokument-Nr. 15307
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