Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.02.2013
- VIII ZR 184/12 -
BGH: Mieter dürfen Fehler in der Betriebskostenabrechnung selbst korrigieren und Vorauszahlungen entsprechend dem Ergebnis anpassen
Zu viel gezahlte Betriebskosten können mit der Miete verrechnet werden
Weist eine Betriebskostenabrechnung Fehler auf, so ist der Mieter berechtigt den Fehler selbst zu korrigieren und die Vorauszahlungen entsprechend seines Abrechnungsergebnisses anzupassen. Zudem kann er die zu viel gezahlten Betriebskosten gegenüber der Miete aufrechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der
Mieter durfte Vorauszahlungen kürzen
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Mieters. Er sei nicht daran gehindert gewesen, eine
Aufrechnung des selbst errechneten Guthabens gegenüber Miete zulässig
Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 16.12.2011
[Aktenzeichen: 5 C 359/11] - Landgericht Görlitz, Urteil vom 10.05.2012
[Aktenzeichen: 2 S 1/12]
Jahrgang: 2013, Seite: 480 GE 2013, 480 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 133 IMR 2013, 133 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 455 MDR 2013, 455 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2013, Seite: 105 MietRB 2013, 105 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 1595 NJW 2013, 1595 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2013, Seite: 321, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo NJW-Spezial 2013, 321 (Michael Drasdo) | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 357 NZM 2013, 357
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15588
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15588
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.