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Landgericht Coburg, Urteil vom 18.12.2012
- 22 O 420/12 -
Mündliche Absprachen zwischen Agenturen und Musikern über die Höhe von Honoraren nicht ausreichend
Musiker müssen behauptete Vergütungsvereinbarungen nachweisen können
Für die Frage, welche Gage Musikern zusteht, sind zuvor geschlossene Verträge maßgeblich. Ein schriftlicher Vertrag schafft dabei größere Klarheit als mündliche Abreden und hilft Streitigkeiten zu vermeiden. Die Klage einer Musikgruppe gegen ihre Agentur auf höheres Honorar blieb aufgrund von nur mündlichen Absprachen erfolglos. Das Landgericht Coburg wies ihre Klage ab, da die Musiker die Vereinbarung über ein höheres Honorar nicht nachweisen konnten.
Die klagende Musikergruppe des zugrunde liegenden Streitfalls trat überwiegend im Bereich von Dinner-Shows auf. Die beklagte Firma war ihre Agentur. Einen Agenturvertrag hatten sie aber nur mündlich geschlossen. Die Parteien waren sich nur darüber einig, dass sich das
Honorarhöhe zwischen den Parteien streitig
Die
Musiker können behauptete Vergütungsvereinbarung nicht nachweisen
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Die
Agentur bezahlte sogar Beiträge für Künstlersozialversicherung
Es gab für das Gericht keinen Grund dafür, warum die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2013
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 15734
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