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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.05.2013
- 3 RVs 20/13 -
Staatsanwaltschaft kann mit vorenthaltenen Beweismitteln nicht erpresst werden
Verweigerte Herausgabe von Beweismitteln bei Nichtzahlung eines "Kaufpreises" stellt kein im Sinne des Erpressungstatbestandes "empfindliches" Übel dar
Werden einer Staatsanwaltschaft Beweismittel vorenthalten, weil die Behörde einen für diese Beweismittel verlangten "Kaufpreis" nicht bezahlen will, stellt dies keinen strafbaren Erpressungsversuch dar. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall wirft die
Beschaffung von Beweismittel allein aufgrund der gesetzlichen Grundlagen unabhängig von etwaigem Druck ist Pflicht eines Staatsanwalts
Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Bestrafung des Angeklagten wegen versuchter
Landgericht muss eventuell erfüllten Tatbestand der Begünstigung prüfen
Auch wenn der Tatbestand einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 16541
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