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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.08.2013
- VG 27 K 159.13 -
Anschlussförderung im öffentlich geförderten Wohnungsbau: Finanzverwaltung muss Presse Auskunft erteilen
Presseverlag hat Anspruch auf Auskunft über organisatorische Vorkehrungen zur Sicherstellung von Rückforderungen der den Banken gewährten Steuerermäßigungen
Die Finanzverwaltung muss der Presse Auskunft über organisatorische Vorkehrungen der Finanzverwaltung zur Sicherstellung der Rückforderung der den Banken gewährten Steuerermäßigungen nach § 17 Berlinförderungsgesetz im Falle vorzeitiger bankenseitiger Kündigung des Darlehens geben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Im zugrunde liegende Streitfall hatte ein Presseverlag in Zusammenhang mit den Folgen der Einstellung der so genannten Anschlussförderung im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Berlin u.a.
VG gibt Auskunftsbegehren teilweise statt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Senatsverwaltung für Finanzen verurteilt,
Auskunft zum Umfang der gewährten Körperschaftsteuergutschriften steht Steuergeheimnis entgegen
Soweit der Presseverlag darüber hinaus
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Presse hat Anspruch auf Auskunft über Verwendung von Mitteln der Sachleistungspauschale durch Abgeordnete
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.08.2013
[Aktenzeichen: VG 27 L 185.13]) - Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitbar
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2013
[Aktenzeichen: BverwG 6 A 2.12])
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Dokument-Nr. 16600
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