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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 09.10.2013
- 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12 -
VG Schleswig hebt Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook auf
Keine datenschutzrechtliche Verantwortung eines Fanpage-Betreibers
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist nicht berechtigt, von den Betreibern von Facebook-Fanpages zu verlangen, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht. Drei schleswig-holsteinische Unternehmen, die bei Facebook eine Fanpage betreiben, hatten gegen die Anordnung des ULD, diese zu deaktivieren, geklagt.
Das ULD hatte diese Anordnung damit begründet, dass die Erfassung von Daten der Besucher der Seite durch
Seitenbetreiber hat auf Datenverkehr zwischen Nutzer und Facebook keinen Einfluss
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es ließ offen, ob und in welchem Umfang die Erfassung von Daten der Nutzer der Fanpage zur Verletzung von Datenschutzrechten führt. Jedenfalls sei der Betreiber einer Fanpage hierfür datenschutzrechtlich nicht verantwortlich. Die Verantwortlichkeit ergebe sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz und der Europäischen Datenschutzrichtlinie (von 1995). Danach sei nicht verantwortlich, wer weder tatsächlichen noch rechtlichen Einfluss auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Außerordentliche Kündigung eines Polizei-Angestellten wegen Veröffentlichung eines Totenkopf-Fotos auf Facebook unwirksam
(Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 18.09.2013
[Aktenzeichen: 27 Ca 207/13]) - Pseudonym statt Klarname: Facebook muss gesperrte Nutzer-Konten nicht wieder freigeben
(Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 14.02.2013
[Aktenzeichen: 8 B 60/12 und 8 B 61/12])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 51 ZD 2014, 51
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Dokument-Nr. 16965
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