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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2014
- 6 O 330/13 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Fingerquetschung am Geldautomaten
Pflichten zur regelmäßigen Wartung und Kontrolle des Geldautomaten von Bank ordnungsgemäß erfüllt
Das Landgericht Düsseldorf hat die Schadensersatzklage eines Bankkunden abgewiesen, dem bei der Geldentnahme aus einem Bankautomaten die Finger eingeklemmt und ein Finger gebrochen wurde.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls nahm eine
Bank musste nicht voraussehen, dass ein Kunde mit seiner ganzen Hand in das Geldausgabefach hineingreift
Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage jedoch ab. Die beklagte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2014
Quelle: Landgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 18162
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