Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 11.03.2014
- 274 C 32118/13 -
Verkehrssicherungspflicht: Pkw-Halter hat im Fall von Dachlawinen grundsätzlich selbst für die Sicherheit seines Eigentums Sorge zu tragen
Hauseigentümer genügt Verkehrssicherungspflicht in der Regel durch Anbringen von Schneefanggittern
Ein Hauseigentümer genügt in der Regel seiner Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Dachlawinen durch das Anbringen von Schneefanggittern. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stellte am 28. Januar 2013 seinen Pkw ordnungsgemäß am Fahrbahnrand der Jungwirthstraße in München ab. Gegen 15 Uhr ging von dem Haus, vor dem der Kläger geparkt hatte, eine Schneelawine vom Dach ab, obwohl auf dem Dach ein
Pkw-Halter verlangt Schaden unter Verweis auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ersetzt
Der Pkw-Halter verlangt nun von der Hauseigentümerin den Schaden für den Pkw in Höhe von 2.250 Euro ersetzt, also die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert, und die Kosten für das Sachverständigengutachten in Höhe von 415 Euro. Der Pkw-Halter ist der Meinung, dass die Hauseigentümerin trotz des Schneefanggitters auf dem Dach ihre
Hauseigentümerin verweigert Zahlung von Schadensersatz
Die Hauseigentümerin weigert sich zu zahlen. Sie ist der Meinung, dass sie mit dem Anbringen der
Anbringen der Schneefanggitter ausreichend
Der Kläger erhob daraufhin gegen die Hauseigentümerin Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch in vollem Umfang ab, sodass der Pkw Halter auf seinem Schaden sitzen bleibt. Das Gericht stellt fest, dass die Hauseigentümerin mit dem Anbringen der
Aufstellen von Warnschildern war nicht erforderlich
Grundsätzlich habe im Fall von
Geschädigter war als Ortsansässiger mit der Gefahr von Dachlawinen vertraut
Das Gericht stellt weiter fest, dass sich eine Pflicht zur Aufstellung von Warnschildern auch dadurch erübrige, dass der Geschädigte als Ortsansässiger ohnehin mit der Gefahr von
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2014
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Kein Anspruch auf Schadensersatz für beschädigtes Fahrzeug durch Dachlawine
(Amtsgericht Hannover, Urteil vom 15.07.2014
[Aktenzeichen: 438 C 12642/13]) - Dachlawine: Keine Verpflichtung des Hauseigentümers zur Installation von Schneefanggittern, Sperrung des Parkplatzes oder Aufstellen von Warnschildern in schneearmen Gebieten
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2013
[Aktenzeichen: I-10 U 18/13]) - Hauseigentümer muss Dritte nicht vor Dachlawinen schützen
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.08.2012
[Aktenzeichen: I-9 U 119/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19058
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19058
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.