Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 19.03.2015
- 3 Ca 1197/14 -
Arbeitsvertrag eines Profifußballers darf nicht wegen Ungewissheit der Leistungserwartung befristet werden
Klage auf Feststellung des Fortbestandes eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgreich
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des § 14 TzBfG zulässig. Eine Ungewissheit der altersbedingten Leistungserwartung des Profifußballspielers rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags. Dies entschied das Arbeitsgericht Mainz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war bei dem beklagten Bundesligaverein zunächst aufgrund eines auf drei Jahre befristeten Vertrags als Lizenzfußballspieler beschäftigt. Unmittelbar anschließend schlossen die Parteien im Sommer 2012 erneut einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag. Der beklagte Verein macht geltend, mit dem zu diesem Zeitpunkt bereits 34-jährigen Spieler habe er aufgrund der Ungewissheit der Leistungserwartung keinen unbefristeten Vertrag geschlossen und verweist auf die Branchenüblichkeit.
Zuletzt geschlossener Arbeitsvertrag durfte nicht wegen eines Sachgrundes befristet werden
Die Klage auf Feststellung des Fortbestandes als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2015
Quelle: Arbeitsgericht Mainz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20819
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20819
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.