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Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 27.03.2015
- 1 E 132/15 GE -
Beamter hat nach Wahl eines Ministerpräsidenten der Partei "Die Linke" keinen Anspruch auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand aus Gewissensgründen
Verfassungsrechtlich relevanter Gewissenskonflikt liegt nicht vor
Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass ein Beamter, der sich nach eigenen Aussagen nach der Wahl eines Ministerpräsidenten der Partei "Die Linke" in einem Gewissenskonflikt befindet, keinen Anspruch auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der als technischer Oberinspektor im Landesdienst stehende
Beamter kann gegebenenfalls Entlassung aus dem Beamtendienst beantragen
Das Verwaltungsgericht Gera hat einen solchen Anspruch verneint, der sich weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Beamtenrecht ergebe. Soweit danach die Möglichkeit bestehe, sogenannte politische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Gera/ra-online
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Dokument-Nr. 20872
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