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Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.02.2015
- XI R 15/14 -
Für Umsatzsteuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Rahmen eines "Reihengeschäfts" sind objektive Umstände entscheidend
Zuordnung des Warentransports bei Reihengeschäften
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei sogenannten Reihengeschäften die Prüfung, welche von mehreren Lieferungen über ein und denselben Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6 a Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfrei ist, anhand der objektiven Umstände und nicht anhand der Erklärungen der Beteiligten vorzunehmen ist; Erklärungen des Erwerbers können allerdings im Rahmen der Prüfung des Vertrauensschutzes (§ 6 a Abs. 4 UStG) von Bedeutung sein.
Eine umsatzsteuerfreie
Finanzamt verneint Steuerfreiheit
Im Verfahren XI R 15/14 verkaufte eine deutsche GmbH (A) im Jahr 1998 zwei Maschinen an ein US-amerikanisches
EuGH: Mögliche Steuerfreiheit ist anhand aller objektiven Umstände des Einzelfalls zu prüfen
Nach Ansicht des zuvor auf Vorlage des Bundesfinanzhofs mit dem Streitfall befassten Gerichtshof der Europäischen Union ist bei sogenannten Reihengeschäften regelmäßig die
BFH: Erste Lieferung im Zweifel steuerfrei
Unternehmer A, das Finanzamt und das Finanzgericht konnten im Nachhinein nicht mehr ermitteln, wann B die Verfügungsmacht an den Waren der C verschafft hatte. Das Finanzgericht gab deshalb der Klage statt. Der Bundesfinanzhof bestätigte dieses Ergebnis. § 3 Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 1 UStG enthalte die gesetzliche Vermutung, dass im Zweifel die erste
Bundesfinanzhof verweist auf eine für Unternehmer bestehende Absicherungsmöglichkeit
Im Rahmen seines Urteils zeigte der Bundesfinanzhof außerdem eine für die Unternehmer bestehende Absicherungsmöglichkeit auf: Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs kann sich z.B. A von B versichern lassen, dass B die Befugnis, über den Gegenstand der
Weitere Entscheidung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Reihengeschäften
In einem zweiten Urteil vom selben Tag (XI R 30/13), ebenfalls zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Reihengeschäften, stellte der Bundesfinanzhof klar, dass auch dann, wenn der zweite Erwerber (C) eine Spedition mit der Abholung von Waren beim Unternehmer (A) beauftragt, eine Steuerbefreiung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 20875
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