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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.07.2015
- 2-09 S 11/15 -
Wohnungseigentümergemeinschaft darf Anleinzwang für Hunde und Katzen beschließen
Beschluss entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf beschließen, dass Katzen und Hunde auf den Gemeinschaftsflächen nicht frei herumlaufen dürfen. Ein solcher Anleinzwang entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 beschloss eine
Beschluss über Anleinzwang entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der
Schutz vor Störungen durch freilaufende Tiere
Es war nach Ansicht des Landgerichts zu beachten, dass die Haustierhaltung nicht zum wesentlichen Inhalt der Wohneigentumsnutzung gehöre. Daher könne eine Hausordnung eine Regelung über einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2015
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.2015
[Aktenzeichen: 33 C 2891/14 (76)]
Jahrgang: 2015, Seite: 1240 GE 2015, 1240
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Dokument-Nr. 21761
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