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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26.02.2016
- 14 Sa 1772/14 -
Kündigungen des Arbeitsverhältnisses eines NPD-Mitglieds wegen formeller Fehler unwirksam
Personalrat bei Kündigung nicht ordnungsgemäß beteiligt
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in einem Berufungsverfahren bestätigt, dass die Kündigungen gegenüber einem im Jobcenter Höchst beschäftigten Mitarbeiter der Stadt Frankfurt unwirksam waren.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mitarbeiter ist NPD-Mitglied und war stellvertretender Landesvorsitzender dieser Partei. Die Stadt Frankfurt hatte das Arbeitsverhältnis zu dem Büroangestellten im Juni 2014 ordentlich gekündigt. Dieser sei für eine Tätigkeit bei der Stadt nicht geeignet, da er als Parteifunktionär für verfassungsfeindliche Ziele eintrete. Im Juli 2014 wurde zusätzlich eine fristlose
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte die Kündigungen für unwirksam erklärt.
Antrag der Arbeitgeberin auf Auflösung des Arbeitsvertrages nicht statthaft
Die Berufung der Stadt Frankfurt war erfolglos. Das Hessische Landesarbeitsgericht stellte fest, dass die ordentliche
Fristlose Kündigung nicht berechtigt
Die fristlose
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2016
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.12.2014
[Aktenzeichen: 1 Ca 4657/14 und 1 Ca 4246/14]
- Fristlose Kündigung eines rechtsradikalen Erziehers ist wirksam
(Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 19.05.2015
[Aktenzeichen: 7 Ca 254/14]) - Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN kann Kündigungsgrund sein
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.2012
[Aktenzeichen: 2 AZR 372/11]) - Mitgliedschaft in der NPD stellt noch keinen Kündigungsgrund dar
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.05.2011
[Aktenzeichen: 2 AZR 479/09])
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Dokument-Nr. 22288
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