Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2016
- 63 S 259/15 -
Wohnwerterhöhung durch verschweißten und vollflächig verklebten Linoleumboden in Küche
Keine Berücksichtigung über Putz liegender Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz"
Ist der Linoleumboden in der Küche verschweißt und vollflächig verklebt, so ist er als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2015 anzusehen. Dagegen sind über Putz liegende Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung ihre Zustimmung zu einer
Wohnwerterhöhung durch verschweißten und vollflächig verklebten Linoleumbodens in Küche
Das Landgericht Berlin wertete den
Kein Vorliegen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz"
Nach Auffassung des Landgerichts habe das wohnwertmindernde Merkmal "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" nicht vorgelegen. Denn zum einen handele es sich bei
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 654/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 654 GE 2016, 654
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22772
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22772
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.