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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2016
- VIII ZR 191/15 -
Mehr als zwölf Monate Standzeit zwischen Herstellung und Erstzulassung stellt keinen Sachmangel eines Gebrauchtwagens dar
Lange Standzeit begründet nicht ohne Weiteres einen Sachmangel
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein zwei Jahre und vier Monate nach seiner Erstzulassung verkaufter Gebrauchtwagen nicht mangelhaft ist, wenn das Fahrzeug zwischen Herstellung und Erstzulassung eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten aufweist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens kaufte im Juni 2012 von der Beklagten, einer Kraftfahrzeughändlerin, einen Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 38.616 km zu einem Preis von 33.430 Euro. Im Kaufvertragsformular war unter der Rubrik "Datum der
Das Landgericht hat seiner Zahlungsklage stattgegeben, das Oberlandesgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen.
BGH verneint Vorliegen eines Sachmangels
Die hiergegen gerichtete, vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine
Beschaffenheitsvereinbarung über bestimmtes Herstellungsdatum oder Baujahr wurde nicht getroffen
Die Parteien hatten weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Beschaffenheitsvereinbarung über ein bestimmtes Herstellungsdatum oder Baujahr getroffen (§ 433 Abs. 1 Satz 2*, § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB**). Der bloßen Angabe des Datums der
Kein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags
Die
Erläuterungen
* - § 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) [...] 2 Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
[...]
** - § 434 BGB Sachmangel
(1) 1 Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
[...]
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
[...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2016
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Göttingen, Urteil vom 27.11.2014
[Aktenzeichen: 4 O 214/13] - Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 23.07.2015
[Aktenzeichen: 9 U 2/15]
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Dokument-Nr. 22828
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