Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 29.03.2016
- 12 C 149/15 -
Kein Anspruch auf Instandsetzung eines Kellerraums bei mietvertraglicher Einräumung der Mitbenutzung
Rauschen, Knistern und Knacken bei alter Gegensprechanlage stellt kein Mietmangel dar
Ist es einem Mieter laut Mietvertrag gestattet einen nicht näher bestimmten Kellerraum mitzubenutzen, so steht ihm kein Anspruch auf Instandsetzung, Mängelbeseitigung oder Wiedereinräumung des Besitzes an einem bestimmten Kellerraum zu. Zudem stellt Rauschen, Knistern und Knacken bei einer alten Gegensprechanlage keinen Mietmangel dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung gegen ihren Vermieter auf
Kein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes an Kellerraum
Das Amtsgericht Berlin-Spandau entschied gegen die Mieter. Ihnen habe zunächst gemäß § 535 Abs. 1 BGB kein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes an den Kellerraum oder dessen Instandsetzung zugestanden. Denn laut Mietvertrag sei lediglich die Mitbenutzung eines nicht näher bestimmten Kellerraums gestattet worden. Da somit kein Anspruch auf Besitzeinräumung eines bestimmten Kellerraums bestanden habe, habe auch kein Anspruch auf Instandsetzung desselben nicht näher bezeichneten Kellerraums bestanden.
Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung wegen Gegensprechanlage
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe den Mietern zudem kein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin-Spandau, ra-online (zt/GE 2016, 919/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 919 GE 2016, 919
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23003
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23003
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.