Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.11.2016
- 12 Sa 453/16 -
Arbeitnehmer muss Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zwischen Beginn und Ende einer Arbeitsunfähigkeit beweisen
Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund Ablaufs der sechs Wochen
Nach Ablauf von sechs Wochen hat ein Arbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zwar entsteht der Anspruch neu, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsfähigkeit wiederlangt hatte und nunmehr erneut erkrankt ist. Dies gilt aber nicht für eine Fortsetzungserkrankung. Den Nachweis, zwischen dem Beginn und dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit arbeitsfähig gewesen zu sein, muss der Arbeitnehmer führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rohrnetzmonteur litt zum Ende seines Arbeitsverhältnisses unter diversen gesundheitlichen Einschränkungen. Er war bereits über mehrere Monate arbeitsunfähig krankgeschrieben, als seine
Arbeitsgericht gab Klage statt
Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Klage statt. Es ging davon aus, dass keine
Landesarbeitsgericht verneint Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied zu Gunsten der Arbeitgeberin und hob daher die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf. Dem Arbeitnehmer stehe kein Anspruch auf
Beweislast des Arbeitsnehmers zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zwischen Beginn und Ende einer Arbeitsunfähigkeit
Die Beweisaufnahme habe nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts gewichtige Indizien dafür geliefert, dass die erneute
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 27.04.2016
[Aktenzeichen: 2 Ca 2137/15]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24603
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24603
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.