Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2002
- XI ZR 50/01 -
BGH: Sittenwidrige Bürgschaftsübernahme durch Ehegatten bei krasser finanzieller Überforderung, Übernahme allein aus emotionaler Verbundenheit und Ausnutzung der emotionalen Verbundenheit durch Bank
Interesse der Bank am Schutz vor Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten unerheblich
Eine Bürgschaftsübernahme durch einen Ehegatten ist nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn der Ehegatte dadurch finanziell krass überfordert wird, die Übernahme allein aus der emotionalen Verbundenheit zum anderen Ehegatten erfolgte und der Kreditgeber die emotionale Verbundenheit ausnutzte. Das Interesse des Kreditgebers am Schutz von Vermögensverschiebungen zwischen den Ehegatten ändert an der Sittenwidrigkeit nichts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Absicherung eines Kredits in Höhe von 200.000 DM für den Ehemann übernahm die Ehefrau im April 1994 eine selbstschuldnerische
Landgericht und Oberlandesgericht gaben Klage statt
Sowohl das Landgericht Leipzig als auch das Oberlandesgericht Dresden gaben der Klage statt. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe der Bürgschaftsvertrag nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Eine
Bundesgerichtshof bejaht Sittenwidrigkeit des Bürgschaftsvertrags
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der Bürgschaftsvertrag verstoße gegen die guten Sitten und sei daher gemäß § 138 Abs. 1 BGB
Ruinöse Bürgschaftsübernahme aus emotionaler Verbundenheit mit Ehemann
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sei die Beklagte ersichtlich nicht in der Lage gewesen, die vereinbarten Zinsen aus eigenem pfändbaren Einkommen oder Vermögen dauerhaft allein tragen zu können. Es spreche daher eine von der Klägerin zu widerlegende Vermutung dafür, dass die Beklagte die
Sittenwidrigkeit trotz Interesses der Bank am Schutz vor Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten
An der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 21.12.2000
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2002, Seite: 774 DB 2002, 774 | Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ)
Jahrgang: 2002, Seite: 863 DNotZ 2002, 863 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2002, Seite: 1550 FamRZ 2002, 1550 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2002, Seite: 1018 MDR 2002, 1018 | Zeitschrift: Neue Justiz (NJ)
Jahrgang: 2002, Seite: 596 NJ 2002, 596 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2002, Seite: 2228 NJW 2002, 2228 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2002, Seite: 1187 ZIP 2002, 1187
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24644
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24644
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.