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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.06.2015
- VIII ZR 99/14 -
BGH: Räumungsvergleich schließt nachträgliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen unberechtigter Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht zwingend aus
Ausschluss von Schadensersatzansprüchen durch Vergleich muss durch Auslegung ermittelt werden
Ist einem Mieter wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs gekündigt worden, kann ihm gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Schadensersatzanspruch zu stehen. Ein Räumungsvergleich schließt die nachträgliche Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs nur aus, wenn die Auslegung des Vergleichs ergibt, dass die Parteien mit dem Vergleich auch etwaige Ansprüche des Mieters wegen eines nur vorgetäuschten Eigenbedarfs abgegolten werden sollten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Mieter einer Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt, da der Vermieter angab, die Wohnung für seinen Hausmeister zu benötigen. Da der Mieter den Eigenbedarf für nicht gegeben hielt, kam es zu einem Rechtsstreit. In diesem schlossen die Parteien im Juni 2011 einen
Amtsgericht und Landgericht wiesen Schadensersatzklage ab
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Koblenz wiesen die Schadensersatzklage ab. Etwaige Ansprüche wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs seien aufgrund des Räumungsvergleichs ausgeschlossen. Durch diesen haben die Parteien einen endgültigen Schlussstrich unter das Mietverhältnis ziehen wollen. Gegen diese Entscheidung legte der Mieter Revision ein.
Bundesgerichtshof hielt Schadensersatzanspruch für denkbar
Der Bundesgerichthof entschied zu Gunsten des Mieters und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Zwar sei das Landgericht noch zutreffend davon ausgegangen, dass der Vermieter im Falle der Vortäuschung von Eigenbedarf dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum
Kein Ausschluss des Schadensersatzanspruches durch Räumungsvergleich
Ob ein
Kein Vorliegen eines ausdrücklichen oder stillschweigenden Verzichts auf Schadensersatzansprüche
Der Mieter habe nach Ansicht des Bundesgerichtshofs durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 06.11.2013
[Aktenzeichen: 161 C 1145/13] - Landgericht Koblenz, Urteil vom 26.02.2014
[Aktenzeichen: 6 S 282/13]
- AG München zum Schadensersatzanspruch eines Mieters bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
(Amtsgericht München, Urteil vom 13.01.2012
[Aktenzeichen: 474 C 19752/11]) - Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auch bei rechtskräftigem Räumungsurteil
(Landgericht Bonn, Urteil vom 01.10.2020
[Aktenzeichen: 6 S 9/20])
Jahrgang: 2015, Seite: 996 MDR 2015, 996 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 2324 NJW 2015, 2324 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2015, Seite: 532 NZM 2015, 532
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Dokument-Nr. 24835
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