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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.06.2006
- 1 K 2231/04 u. a. -
DDR-Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten in NRW ungültig
Das Verwaltungsgericht Köln hat in mehreren Urteilen entschieden, dass frühere DDR-Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten in NRW keine Gültigkeit besitzen.
Geklagt hatten Wettannahmestellen mit Sitz in Köln, Leverkusen und Siegburg, welche Sportwetten für ein Unternehmen in Gera (Thüringen) vermitteln.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 22.06.2006
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Dokument-Nr. 2559
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