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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 28.04.2017
- 9 O 2863/16 -
Sterbegeldversicherung: Tot durch unvorhersehbare Messerattacke während Schlägerei stellt plötzlichen und unfreiwilligen Unfall dar
Opfer musste nicht mit tödlichem Einsatz des sichtbaren Messers rechnen
Hat ein Kontrahent einer körperlichen Auseinandersetzung sichtbar ein Messer in der Hand und setzt er dieses während der Auseinandersetzung unerwartet ein, so dass der andere Kontrahent stirbt, so liegt ein plötzlicher und unfreiwilliger Unfall im Sinne der Sterbegeldversicherung vor. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2013 kam es zu einer tödlichen
Anspruch auf Sterbegeldsumme
Das Landgericht Osnabrück entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf die Sterbegeldsumme zu. Denn bei dem
Plötzliche Messerattacke führt zum unfreiwilligen Tod
Nach Auffassung des Landgerichts habe eine plötzliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2018
Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 643 zfs 2017, 643
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Dokument-Nr. 26738
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