Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 17.05.2018
- 1 C 351/18 -
Kein Einbehalt eines Sicherheitszuschlags von Mietkaution nach Mietvertragsende bei Verbrauchsermittlung noch offener Betriebskosten aufgrund vorhandener Ablesewerte
Verbrauchsermittlung und Vergleich mit früherer Abrechnung ergibt zuverlässig zu erwartenden Nachzahlungsbetrag
Zwar darf ein Vermieter nach Mietvertragsende wegen noch offener Nebenkostenabrechnungen einen Sicherheitszuschlag von der Mietkaution einbehalten. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ihm die Ablesewerte der noch zu fertigenden Abrechnung zur Verfügung stehen und er somit mittels Vergleichs einer früheren Abrechnung zuverlässig den zu erwartenden Nachzahlungsbetrag ermitteln kann. In diesem Fall erstreckt sich der Einbehalt nur auf den zu erwartenden Nachzahlungsbetrag. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall behielten die Vermieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im April 2017 von der geleisteten Mietkaution in Höhe von 1.400 EUR 700 EUR wegen der noch ausstehenden
Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Ludwigsburg entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe ein Anspruch auf Auszahlung von 680 EUR zu. Wegen der noch ausstehenden
Kein Sicherheitszuschlag aufgrund zuverlässiger Ermittlung des zu erwartenden Nachzahlungsbetrags
Da die Kaution eine Sicherungsfunktion aufweise und auch unvorhersehbare Veränderungen absichern solle, so das Amtsgericht, sei dem Vermieter grundsätzlich ein ausreichender
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2018
Quelle: Amtsgericht Ludwigsburg, ra-online (zt/WuM 2018, 720/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 720 WuM 2018, 720
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26750
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26750
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.