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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.01.2019
- L 7 AS 783/15 -
Jobcenter ist nicht zur Erstattung von Schülerfahrtkosten verpflichtet
Kostenübernahme ist vorrangig Aufgabe des Schulträgers
Das Sozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Jobcenter nicht zur Erstattung von Schülerfahrtkosten verpflichtet ist.
Die Klägerinnen der zugrunde liegenden Verfahren bezogen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Sie begehrten von dem beklagten
LSG verneint Pflicht zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten durch Jobcenter
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Klägerinnen keinen Anspruch auf die geltend gemachten
Dabei sei es unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einem etwaigen Härtefallbedarf ausreichend, dass ein anderweitiges Bedarfsdeckungssystem zur Verfügung stehe, auch wenn etwa - wie im Fall der Klägerinnen - wegen eines fehlenden Antrags oder Versäumung einer Antragsfrist Leistungen nach der SchfkVO NRW tatsächlich nicht gezahlt würden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2019
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online (pm)
- Hartz IV: Kein Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zum Nachhilfeunterricht
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.03.2018
[Aktenzeichen: L 11 AS 891/16]) - Keine Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu "islamfreundlicherer" Privatschule bei nahegelegener staatlicher Schule
(Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 17.06.2016
[Aktenzeichen: S 24 AS 6353/14])
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Dokument-Nr. 27076
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