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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.04.2019
- VG 38 K 26.18 V und VG 38 K 27.18 V (Urteil 29. März 2019) -
Kein Anspruch auf Nachzug für Eltern eines subsidiär schutzberechtigten Kindes nach Eintritt der Volljährigkeit
Elternnachzug dient nicht eigenständigen Interessen der Eltern, sondern dem Schutz unbegleiteter Minderjähriger
Wird ein in Deutschland lebendes subsidiär schutzberechtigtes Kind volljährig, können die im Ausland lebenden Eltern nicht mehr auf der Grundlage der im August 2018 neu eingeführten Regelung des § 36 a Absatz 1 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes zu ihm nachziehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Klageverfahren.
Im zugrunde liegenden Fall klagten ein syrischer Vater und eine eritreische Mutter. Sie wollten jeweils zu ihrem Kind nachziehen, dem in Deutschland der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden war. Sie beriefen sich auf die seit dem 1. August 2018 geltende Regelung des Aufenthaltsgesetzes, wonach der
Nachzugsmöglichkeit der Eltern erlischt mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klagen ab. Die Nachzugsmöglichkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
- Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.04.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 10 C 9.12]) - Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs begründet Anspruch auf Kindergeld
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 05.12.2006
[Aktenzeichen: 15 K 2147/06 Kg])
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Dokument-Nr. 27384
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