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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.04.2018
- VIII ZR 176/17 -
BGH: Entgeltliche Überlassung von Gemeinschaftsräumen an Miteigentümer stellt grundsätzlich Wohnraummietvertrag dar
Stellung des Miteigentümers als Mieter und Vermieter steht einem wirksamen Mietvertragsschluss nicht entgegen
Überlässt die Miteigentümergemeinschaft einem ihrer Miteigentümer Gemeinschaftsräume zur alleinigen Nutzung gegen Entgelt, so stellt dies grundsätzlich einen Wohnraummietvertrag dar. Dem steht nicht entgegen, dass der Miteigentümer sowohl Mieter als auch Vermieter ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2009 schlossen die
Amtsgericht und Landgericht weisen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht Berlin-Schöneberg als auch das Landgericht Berlin wiesen die Klage ab. Nach Ansicht des Landgerichts liege kein Mietvertrag vor. Denn ein solches könne nicht zustande kommen, wenn die
Bundesgerichtshof bejaht Bestehen eines Wohnraummietvertrags
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Kläger und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Mit den Klägern sei ein Wohnraummietvertrag zustande gekommen. In die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten sei die Beklagte nach Erhalt des Miteigentumsanteils gemäß § 566 Abs. 1 BGB eingetreten. Ein
Nutzungsmöglichkeit übersteigt Umfang des Miteigentumsanteils
Für unerheblich hielt der Bundesgerichtshof den Umstand, dass die Nutzungsmöglichkeit den Umfang des Miteigentumsanteils der Klägerin übersteigt. Dies spreche eher für die Annahme eines Mietvertrags. Es sei entscheidend, dass Gegenstand des Vertrags die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 28.10.2016
[Aktenzeichen: 15 C 130/16] - Landgericht Berlin, Urteil vom 13.06.2017
[Aktenzeichen: 63 S 278/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 1052 MDR 2018, 1052 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 2472 NJW 2018, 2472 | Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG)
Jahrgang: 2018, Seite: 1100 NZG 2018, 1100 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2018, Seite: 558 NZM 2018, 558 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2018, Seite: 742 ZMR 2018, 742
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Dokument-Nr. 27643
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